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Moralische Verfehlung der ehemaligen Stadtwerkegeschäftsführer bleibt bestehen
Trotz des heutigen Richterspruchs des Erfurter Landgerichts, hält die Erfurter SPD die gegenseitige Zusicherung von Pensionszusagen durch die ehemaligen Stadtwerkegeschäftsführer für moralisch nicht vertretbar.
„Das sich das Handeln der Stadtwerkegeschäftsführer im Nachhinein als nichtig herausgestellt hat, macht das Verhalten aus Sicht des Landgerichts zwar nicht angreifbar, die moralische Verfehlung aber bleibt aus Sicht der SPD" so der stellvertretende Vorsitzende der Erfurter Sozialdemokraten René Lindenberg.
„In Zeiten in denen normale Arbeitnehmer offensichtlich wegen 1,30 Euro-Pfand-Bons oder einem übrig gebliebenen Hackklößchen gekündigt werden können, haben Oberbürgermeister und Stadtrat im Frühjahr 2009 die richtigen Konsequenzen gezogen und im Sinne der Landeshauptstadt gehandelt" so Lindenberg abschließend.
Die Erfurter SPD wird das Urteil nach Vorliegen der schriftlichen Ausfertigung umfassend bewerten.


