Koalition ohne Kraft
Carsten Schneider zum Haushaltsbegleitgesetz 2011WEITERLESEN
In einem Beitrag unter dem Titel „Porträt eines Cowboys“ des Weimarer Lokalsenders „Salve TV“ vom 13. Mai dieses Jahres wird deutlich, dass Herr Kemmerich mit seiner Frau und seinen Kindern ein Haus in Weimar bewohnt. Im Thüringer Kommunawahlgesetz (§1 Abs. 1 Nr. 3) heißt es dazu, dass ein Einwohner dort wahlberechtigt ist, wo er seine Hauptwohnung im Sinne des Melderechts hat. Im Thüringer Meldegesetz (§15 Abs. 2 Satz 2) heißt es ergänzend eindeutig, dass die Hauptwohnung eines verheirateten Einwohners dort ist, wo die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie ist.
„Herr Kemmerichs Cowboystiefel stehen eindeutig in seinem Weimarer Einfamilienhaus. Wir fordern ihn auf, sein Erfurter Stadtratsmandat zurückzugeben“ so der Pressesprecher der Erfurter SPD René Lindenberg. „Herr Kemmerich und die FDP haben die Erfurter Bürgerinnen und Bürger wissentlich getäuscht und Herr Kemmerich nimmt das Erfurter Stadtratsmandat zu Unrecht war.“
zur SPD Erfurt:
René Lindenberg
stellv. Vorsitzender & Pressesprecher
Telefon: 0177 - 2 60 37 05
E-Mail: rene.lindenberg@spd-online.de
zur SPD-Stadtratsfraktion:
Frank Rödiger
Fraktionsgeschäftsführer
Telefon: (0361) 6 55 20 40
E-Mail: frank.roediger@erfurt.de