von
René Lindenberg, Stellv. Kreisvorsitzender
19.08.2010 | 08:55 Uhr
Solidarisch, geschlechtergerecht und armutssicher
2012 greift die Überprüfungsklausel zur Einführung der Rente mit 67. Zeit schon jetzt eine erste Bilanz zu ziehen und zu konstatieren: Es gibt - entgegen der Verlautbarungen der CDU-Arbeitsministerin, erstens nicht genügend Arbeit für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die eine Heraufsetzung des Renteneintrittsalters rechtfertigen würde und zweitens darf der Produktionsfortschritt in der bundesdeutschen Volkswirtschaft nicht nur ein mehr an Gewinn für die Unternehmen bedeuten, sondern muss sich auch in mehr Zeitautonomie für die Beschäftigten niederschlagen.
So gilt es zunächst die Gewerkschaften bei der Durchsetzung fairer Löhne zu unterstützen und flanklierend einen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen, denn faire Löhne schützen vor Altersarmut.
Zweitens gilt es, die Rentenversicherung auf eine breitere Basis zu stellen und alle gesellschaftlichen Gruppen, entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit an deren Finanzierung zu beteiligen.
Und schließlich muss es auch darum gehen Ungerechtigkeiten im System, zum Beispiel die Benachteiligung von Frauen zu beseitigen.
Es kann also im Moment nur eine Antwort auf die Überprüfungsklausel zur Einführung der Rente mit 67 geben. Ein deutliches Stoppsignal, denn unter den derzeitigen Umständen bedeutet die Rente mit 67 für viele der in der Zukunft davon Betroffenen lediglich eine Rentenkürzung und das ist nicht hinnehmbar.
Mehr dazu im Positionspapier der Erfurt SPD unter den Schwerpunkten.