von Carsten Schneider, Bundestagsabgeordneter

22.06.2009 | 12:05 Uhr

Patienten erhalten mehr Rechte

Nach jahrelangen Diskussionen war es in der vergangenen Woche endlich soweit: Der Bundestag stimmte über das Gesetz zur Patientenverfügung ab. Ich habe zusammen mit 317 von 566 Abgeordneten für den so genannten Stünker-Antrag gestimmt. Damit finden die Patientenwünsche zukünftig auf gesetzlicher Grundlage Beachtung, und die Patienten erhalten mehr Rechte.

Der beschlossene Antrag zur Patientenverfügung ist nach meinem Kollegen Joachim Stünker (SPD) benannt, der diesen fraktionsübergreifend in den Bundestag eingebracht hatte. Der Entwurf wurde im Vorfeld von mehr als 200 Abgeordneten aller Fraktionen unterstützt.

Künftig sind schriftliche Patientenverfügungen verbindlich. Sie bedürfen keiner ärztlichen oder rechtlichen Prüfung, um gültig zu sein, gelten allerdings nur, sofern die Behandlungssituation mit der in der Verfügung beschriebenen Situation übereinstimmt. Trifft die Verfügung auf die aktuelle Lage eindeutig nicht mehr zu, ermittelt der Betreuer in Absprache mit dem Arzt den mutmaßlichen Patientenwillen - genau wie bei Patienten, die keine Patientenverfügung unterschrieben haben.

Damit unterscheidet sich das beschlossene Gesetz gegenüber den übrigen Gesetzentwürfen vor allem bezüglich der festgelegten Reichweite, Gültigkeit und Verbindlichkeit. Beispielsweise hätten nach dem Gesetzentwurf des CDU-Abgeordneten Bosbach, der ebenfalls zur Abstimmung stand, trotz Verfügung lebenserhaltende Maßnahmen nur in bestimmten Fällen abgebrochen werden dürfen, zum Beispiel bei tödlichen Krankheiten oder dauerhafter Bewusstlosigkeit. Dagegen haben wir die Autonomie der Patienten deutlich gestärkt.

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